Den Bon können Sie hier beantragen !
www.geräte-retter-prämie.at

Die neue Geräte-Retter-Prämie startet am 12. Jänner 2026

Das Nachfolgemodell des Reparaturbonus startet ab dem 12. Jänner 2026. Die Förderkriterien wurden angepasst, die Gerätekategorien reduziert und die maximale Förderhöhe je Bon mit 130 Euro begrenzt. Der bereits bekannte Ablauf bleibt grundsätzlich gleich.

Darum geht's

E-Geräte reparieren.
50 % der Kosten sparen.
Umwelt schützen.

Vermissen Sie den vertrauten morgendlichen Duft, weil Ihre Kaffeemaschine den Geist aufgegeben hat? Schauen Sie in traurige Kinderaugen, weil das liebste Spielzeug nicht mehr leuchtet und hupt? Geben Sie nicht auf und Ihren Elektrogeräten eine zweite Chance. Das ist nicht nur viel billiger, sondern auch umweltfreundlicher. 

Wie funktioniert die Geräte-Retter-Prämie?

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können die Geräte-Retter-Prämie für Kostenvoranschläge oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten einlösen. Gefördert werden Kostenvoranschläge und die Reparatur, Service oder Wartung von Elektrogeräten und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.

Höhe der Förderung:

  • 50 % der Kosten für eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung  – maximal 130 Euro Förderung
  • 50 % der Kosten für einen Kostenvoranschlag – maximal 30 Euro Förderung

Pro Reparaturfall kann nur ein Bon genützt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Wochen und ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jedoch wieder ein neuer Bon beantragt werden.

Kunden*innen müssen den Bon beim Betrieb vorzeigen. Nach erfolgter Reparatur muss zuerst die volle Rechnung bezahlt werden. Die Förderung wird nachträglich (1-2 Monate später) auf das Konto der Kund*innen überwiesen.

Ab 12 Jänner können Sie hier den Bon beantragen !
www.geräte-retter-prämie.at

Unser Standort

Adresse: Prankergasse 75, Graz , Österreich

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